Service
Richtiges Verhalten bei Hagel

Hagel ist ein häufiger Begleiter sommerlicher Gewitter. Dabei richtet der Hagel umso mehr Schäden an, je größer die Hagelkörner sind. Aus Unwettern können im Extremfall Hagelkörner in Tennisballgröße fallen. Neben Sachschäden sowie Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können Hagelkörner auch bei Menschen erhebliche Verletzungen (z.B. Kopfplatzwunden) hervorrufen. Bei Hagel besteht also die Gefahr von „Geschossen“.
Vermeiden Sie deshalb bei Hagel bzw. bei Aufzug eines heftigen Gewitters jeden Aufenthalt im Freien! Suchen Sie, wenn irgend möglich, ein festes Gebäude auf! Schließen Sie alle Fenster, Türen und Dachluken. Schließen Sie zusätzlich zu Türen und Fenster die Rollläden oder Fensterläden, halten Sie sich von Öffnungen fern, die nicht auf diese Art zusätzlich geschützt werden können, wie z.B. Dachluken. Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite, wie z.B. Hallen.
Wohnwagen und leichte Gebäude wie Holzbauten oder Gärtnereien bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz. Je nach Art des Unwetters sollten Sie danach Ihr Haus auf eventuelle Schäden, wie Wassereinbruch oder Glasbruch kontrollieren.
Wenn Sie Haustiere haben, bedenken Sie bitte, dass die Tiere durch ein Unwetter stark verängstigt werden können. Versuchen Sie beruhigend auf die Tiere einzuwirken, wenn die Umstände dies zulassen und achten Sie darauf, dass die Tiere den schützenden Bereich nicht verlassen können.
Hagel kann Ihr Auto stark beschädigen! Stellen Sie Ihr Auto unter (in Garagen, unter Brücken u.ä.). Schäden am Fahrzeug lassen sich dadurch verringern, dass Sie es im Freien mit einer Decke oder Plane abdecken (diese muss ordentlich gegen Wegfliegen gesichert sein).
Sind Sie bei Hagel mit dem Auto unterwegs und können dieses nicht vorübergehend unterstellen, richten Sie sich auf jeden Fall auf winterliche Straßenverhältnisse ein (auch im Sommer!), da die Hagelkörner je nach Größe einige Zeit zum Wegtauen benötigen.
Verringern Sie die Geschwindigkeit und vergrößern Sie den Abstand zum Vorausfahrenden. Schalten Sie das Licht ein! Nimmt die Sichtbehinderung durch starken Hagelschauer bedrohliche Ausmaße an, dann ist ein Anhalten sogar in Halte und Parkverboten erlaubt. Beim Anhalten in Tunnels oder auf Brücken müssen nachfolgende Autofahrer eindeutig erkennen können, dass man ein Verkehrshindernis bildet, also wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet ist.
Beachten Sie als Hauseigentümer, dass Sie ggf. die Sicherungsflächen (Gehweg) von „Hagelglätte“ befreien müssen.


