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Zigarettenglut – die unterschätzte Brandgefahr

Leider gibt es immer noch Raucher, die sehr leichtsinnig und ziemlich gedankenlos ihren  „Glimmstengel“ in sich hineinziehen müssen.

Rauchen ist:

  • In allen Räumen, die als feuer- oder explosionsgefährdet gelten
  • bei Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Spiritus, Alkohol), Lösemitteln, Stäuben und Gasen
  • beim Abfüllen und Reinigen von Behältern für brennbare Flüssigkeiten u.ä. verboten!

 

Als feuergefährdet gelten Bereiche und Räume, in denen leicht entzündliche und selbstentzündliche Stoffe in gefährlichen Mengen vorhanden sind, wie z.B. Produktionsbereiche der Holz-, Kunststoff-, Papier- oder Textilindustrie sowie Verpackungs- und Lagerbereiche mit brennbarem Inhalt.

Explosionsgefährdet sind Bereiche und Räume, in denen sich Gase, Dämpfe oder Stäube, die mit Luftsauerstoff explosionsfähige Gemische bilden, in gefährlicher Menge ansammeln können. Dies können z.B. Lager mit brennbaren Gasen und Flüssigkeiten, Lackierbereiche, Schweißarbeitsplätze sowie Räume mit brennbaren Stäuben sein.

In Wäldern herrscht ein generelles Rauchverbot von 01. März bis zum 31. Oktober eines Jahres. Bedenken Sie auch, das bei großer Trockenheit, ein unbeabsichtigtes Wegwerfen von Zigarettenkippen in trockener Flur, sich rasch zu ausgedehnten Flächenbränden entwickeln kann.

Einige finden es auch einfach „heiß“, in ihrem Bett zu rauchen, dabei aber im Traum nicht daran denken, dass es ihre „letzte Zigarette“ sein könnte.

Denken Sie daran, Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Mitbewohner!

Unser Tipp:

  • Im Bett niemals rauchen!!
  • Brennende Zigaretten nicht unbeaufsichtigt liegen lassen.
  • Darauf achten, dass keine Glut auf brennbare Gegenstände abfällt.
  • Nur feuerfeste Aschenbecher aus nicht brennbarem Material verwenden.
  • Niemals einen Aschenbecher mit evtl. noch heißer Glut in den Abfalleimer entleeren.
  • Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Zimmerbrand kommen, den Sie in der Entstehungsphase nicht sofort löschen können, achten Sie darauf, dass alle Personen – auch Sie – die Wohnung verlassen, schließen Sie alle Fenster und Türen, rufen Sie die Feuerwehr -112!
  • Übrigens: Bei solchen Brandschäden brauchen die Versicherungen nicht zu bezahlen, denn wer im Bett raucht, handelt grob fahrlässig! (§ 306d StGB)

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